Pflegebedürftigkeit bringt viele Herausforderungen mit sich – organisatorisch, emotional und finanziell. Der Entlastungsbetrag stellt eine wichtige Unterstützung dar, um pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen mehr Lebensqualität zu bieten. Dennoch wird er oft nicht ausgeschöpft. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen ganz konkret, wie Sie den Entlastungsbetrag nutzen können – unkompliziert, individuell und abgestimmt auf Ihre Lebenssituation. Als Ihr verlässlicher Partner in der Pflege stehen wir Ihnen beratend und praktisch zur Seite.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zusteht. Monatlich stehen 125 Euro zur Verfügung – zweckgebunden zur Entlastung im Alltag. Dieser Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern zweckgebunden über Pflegedienste oder anerkannte Anbieter von Unterstützungsleistungen abgerechnet. Wer den Entlastungsbetrag nutzt, kann damit sowohl die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person verbessern als auch pflegende Angehörige entlasten.
Wer kann den Entlastungsbetrag nutzen?
- Pflegebedürftige, die zuhause leben
- Pflegende Angehörige, die Unterstützung im Alltag benötigen
- Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. bei Demenz)
Unser Pflegedienst berät Sie gerne individuell, wie Sie den Entlastungsbetrag nutzen können – angepasst an Ihre persönliche Situation.
Wofür darf man den Entlastungsbetrag nutzen?
1. Unterstützung im Haushalt
Viele Pflegebedürftige benötigen Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie:
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen und bügeln
- Einkaufen und Botengänge
- Kochen oder Essenszubereitung
Hier kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren – vorausgesetzt, sie ist als Dienstleister anerkannt.
2. Alltagsbegleitung
Gerade für Menschen mit Demenz oder eingeschränkter Mobilität sind soziale Kontakte und Orientierung im Alltag wichtig. Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:
- Spaziergänge mit Betreuung
- Begleitung zu Arztterminen
- Gemeinsame Freizeitgestaltung
- Vorlesen, Spiele oder Gespräche
Auch hier stehen wir bereit, um Ihnen passende Angebote zu machen.
3. Leistungen durch ambulante Pflegedienste
Professionelle Pflegekräfte können über den Entlastungsbetrag einfache Leistungen im Alltag übernehmen – zum Beispiel:
- Unterstützung bei der Körperpflege (sofern nicht über Pflegesachleistungen abgedeckt)
- Anleitung zur Selbstpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, den Entlastungsbetrag optimal zu nutzen.
4. Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA)
In vielen Bundesländern gibt es anerkannte Anbieter sogenannter „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Dazu zählen z. B.:
- Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
- Helferkreise
- Familienentlastende Dienste
Auch diese Leistungen können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Voraussetzungen zur Nutzung
Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad.
- Die Leistung wird von einem zertifizierten Anbieter erbracht.
- Die Rechnung wird bei der Pflegekasse eingereicht oder direkt vom Anbieter abgerechnet.
Unser Team ist Ihnen dabei behilflich – von der Auswahl geeigneter Leistungen bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt entweder:
- Indirekt über einen Dienstleister (z. B. Pflegedienst, anerkannter Anbieter)
- Oder direkt, indem Sie eine Rechnung einreichen und eine Erstattung erhalten
Wichtig: Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort, sondern können in das Folgehalbjahr übertragen werden. Nutzen Sie den Betrag also bis spätestens 30. Juni des Folgejahres – sonst verfällt er.
Welche Rolle spielt der Apollo Pflegedienst?
Als zugelassener ambulanter Pflegedienst begleiten wir Sie kompetent dabei, den Entlastungsbetrag zu nutzen. Unsere Angebote umfassen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen oder Einkaufen
- Alltagsbegleitung mit qualifizierten Fachkräften
- Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung der Leistungen
- Beratung zur Kombination mit anderen Pflegeleistungen
Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand – zuverlässig, menschlich und individuell abgestimmt.
Wie wird der Entlastungsbetrag beantragt?
In der Regel muss der Entlastungsbetrag nicht gesondert beantragt werden, da er automatisch mit Zuerkennung eines Pflegegrades zur Verfügung steht. Dennoch gibt es einiges zu beachten:
- Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse – klären Sie, welche Anbieter anerkannt sind.
- Wahl eines Dienstleisters
- Nutzung der Leistung – etwa durch haushaltsnahe Hilfen oder Betreuung.
- Einreichung der Rechnung – durch den Dienstleister oder durch Sie selbst.
Bei jedem Schritt begleiten wir Sie gerne persönlich.
Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?
Ja, bis zu einem gewissen Grad. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht monatlich, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Das ermöglicht es, auch größere Leistungen oder gezielte Entlastungen zu planen, z. B.:
- eine einmalige Betreuung während eines Urlaubs
- intensive Reinigungsmaßnahmen
- begleitete Ausflüge
Unser Pflegedienst hilft Ihnen gerne dabei, diese Planungen umzusetzen – maßgeschneidert und effizient.
Kombination mit anderen Leistungen
Der Entlastungsbetrag ist nicht identisch mit den Pflegesachleistungen oder dem Pflegegeld, sondern eine zusätzliche Leistung. Es ist also möglich, mehrere Leistungen parallel zu beziehen.
Beispiel:
- Sie erhalten Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige
- Und nutzen den Entlastungsbetrag für Alltagsunterstützung durch unseren Pflegedienst
Wir zeigen Ihnen im persönlichen Gespräch auf, wie sich diese Leistungen optimal kombinieren lassen.
Was passiert, wenn der Entlastungsbetrag nicht genutzt wird?
Wenn Sie den Entlastungsbetrag nicht nutzen, verschenken Sie bares Geld und wertvolle Unterstützung. Deshalb empfehlen wir dringend:
- Lassen Sie sich frühzeitig beraten
- Nutzen Sie auch kleinere Entlastungen regelmäßig
- Planen Sie gezielt mit den Übertragungsregelungen
Als erfahrener Pflegedienst in der Region wissen wir, welche Leistungen für Sie sinnvoll und verfügbar sind – sprechen Sie uns einfach an.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Nicht verwendete Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Danach verfallen sie.
Nein, der Betrag ist zweckgebunden. Nur eine Abrechnung über anerkannte Anbieter ist möglich.
Nur wenn die Kosten den monatlichen Betrag übersteigen. Für alles bis 125 € entstehen keine eigenen Kosten.