Pflegegrade im Überblick

Pflegegrade im Überblick

Die Pflegegrade sind ein zentrales Element des deutschen Pflegesystems und bestimmen den Umfang der Leistungen, die pflegebedürftigen Personen zustehen. In diesem umfassenden Leitfaden möchten wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Pflegegrade geben, erläutern, was sie bedeuten, und wie sie sich auf die Versorgung auswirken. Zudem gehen wir auf spezifische Erkrankungen wie Fibromyalgie und Schizophrenie ein und erklären, welcher Pflegegrad in solchen Fällen relevant sein kann.

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade sind Kategorien, die den Grad der Selbstständigkeit einer Person und den damit verbundenen Pflegebedarf widerspiegeln. Sie wurden im Jahr 2017 mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt und ersetzen die vorherigen Pflegestufen. Ziel dieser Reform war es, eine gerechtere und umfassendere Bewertung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen, insbesondere für Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen.

Die fünf Pflegegrade im Detail

Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt anhand des Maßes der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Hier eine Übersicht der Pflegegrade:

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Beschreibung: Personen mit Pflegegrad 1 haben leichte Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen gelegentlich Unterstützung, können jedoch die meisten täglichen Aktivitäten eigenständig durchführen.

Leistungen:

  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Pflegesachleistungen: Keine regulären Pflegesachleistungen, aber Zugang zu bestimmten Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Beschreibung: Hier besteht ein regelmäßiger Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Leistungen:

  • Pflegegeld: 332 Euro monatlich für die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
  • Pflegesachleistungen: 724 Euro monatlich für professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste.
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich.

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Beschreibung: Betroffene benötigen täglich umfangreiche Unterstützung bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

Leistungen:

  • Pflegegeld: 545 Euro monatlich.
  • Pflegesachleistungen: 1.363 Euro monatlich.
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich.

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Beschreibung: Es besteht ein intensiver Pflegebedarf, der nahezu rund um die Uhr erforderlich ist.

Leistungen:

  • Pflegegeld: 728 Euro monatlich.
  • Pflegesachleistungen: 1.693 Euro monatlich.
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich.

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Beschreibung: Personen mit Pflegegrad 5 haben den höchsten Pflegebedarf, oft verbunden mit besonderen Anforderungen, beispielsweise bei speziellen Krankheitsbildern.

Leistungen:

  • Pflegegeld: 901 Euro monatlich.
  • Pflegesachleistungen: 2.095 Euro monatlich.
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich.

Wann wird welcher Patient in welchen Pflegegrad eingestuft?

Die Einstufung in einen Pflegegrad basiert auf dem individuellen Unterstützungsbedarf einer Person. Dabei wird nicht allein die Diagnose betrachtet, sondern vor allem, wie stark die Beeinträchtigungen im Alltag sind. Der Medizinische Dienst (MD) oder die MEDICPROOF (bei privat Versicherten) führen eine Begutachtung durch und ermitteln anhand eines Punktesystems den Pflegegrad. Die Bewertung erfolgt nach sechs Bereichen:

  1. Mobilität – Kann sich die Person eigenständig bewegen?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Ist die Orientierung, das Verstehen oder Sprechen beeinträchtigt?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Gibt es herausforderndes Verhalten wie Angstzustände oder Aggressivität?
  4. Selbstversorgung – Kann die Person sich selbst waschen, anziehen, essen und trinken?
  5. Bewältigung von Krankheits- oder Therapie Anforderungen – Benötigt die Person Hilfe bei Medikamenteneinnahme, Verbandswechsel oder ärztlichen Anordnungen?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte – Kann die Person ihren Alltag selbst organisieren und soziale Kontakte pflegen?

Auf Basis dieser Kriterien wird ein Punktwert berechnet, der den Pflegegrad bestimmt:

  • Pflegegrad 1 (12,5 – 26,5 Punkte): Geeignet für Personen mit leichten Einschränkungen, die geringe Unterstützung im Alltag benötigen. Zum Beispiel ältere Menschen mit ersten körperlichen Beschwerden oder chronisch Kranke in einem frühen Stadium.

  • Pflegegrad 2 (27 – 47 Punkte): Patienten mit deutlichen Beeinträchtigungen, wie z. B. Menschen mit Fibromyalgie, die häufig unter starken Schmerzen leiden und Hilfe bei alltäglichen Aufgaben benötigen. Auch Personen mit leichten Demenz Symptomen können in Pflegegrad 2 eingestuft werden.

  • Pflegegrad 3 (47,5 – 70 Punkte): Personen mit schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, wie z. B. Betroffene von Schizophrenie, deren Alltagsbewältigung stark eingeschränkt ist. Auch Patienten mit einer Querschnittslähmung, die noch eine teilweise Mobilität besitzen, können hier eingestuft werden.

  • Pflegegrad 4 (70,5 – 90 Punkte): Personen mit schwerster Beeinträchtigung, die rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen sind. Hierzu zählen viele Menschen mit fortgeschrittener Schizophrenie, die ohne Unterstützung nicht mehr allein zurechtkommen. Auch Patienten mit schwerer Querschnittslähmung fallen oft in diesen Pflegegrad.

  • Pflegegrad 5 (90,5 – 100 Punkte): Die höchste Einstufung erhalten Menschen mit schwerster Beeinträchtigung, die besondere pflegerische Anforderungen haben. Dazu gehören beispielsweise vollständig gelähmte Personen oder Betroffene mit einer extrem schweren Verlaufsform von Fibromyalgie oder Schizophrenie.

Die Entscheidung über die Pflegegrade-Einstufung ist individuell und hängt vom Gutachten des Medizinischen Dienstes ab. Falls Sie sich unsicher sind, ob und welcher Pflegegrad für Sie oder Ihre Angehörigen infrage kommt, beraten wir Sie gerne! Der Apollo Pflegedienst unterstützt Sie umfassend bei der Beantragung, Begutachtung und möglichen Widersprüchen.

Pflegegrad bei spezifischen Erkrankungen

Bestimmte Erkrankungen können die Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigen und somit die Einstufung in einen entsprechenden Pflegegrad beeinflussen. Nachfolgend betrachten wir zwei spezifische Krankheitsbilder:

Pflegegrad bei Fibromyalgie

Fibromyalgie ist eine chronische Schmerzerkrankung, die mit weit verbreiteten Schmerzen im Bewegungsapparat, Müdigkeit und weiteren Symptomen einhergeht. Die Auswirkungen auf die Selbstständigkeit können variieren.

    • Einstufung: Die Einstufung in einen Pflegegrad bei Fibromyalgie hängt vom individuellen Ausmaß der Beeinträchtigung ab. In vielen Fällen wird ein niedriger bis mittlerer Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 3) zuerkannt. Bei schweren Verläufen kann auch ein höherer Pflegegrad möglich sein.
    • Leistungen: Je nach Pflegegrad stehen den Betroffenen entsprechende Leistungen zu, wie zuvor beschrieben.

Pflegegrad bei Schizophrenie

Schizophrenie ist eine psychische Erkrankung, die Denken, Wahrnehmung und Verhalten beeinflusst. Sie kann zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führen.

  • Einstufung: Auch hier richtet sich der Pflegegrad nach dem individuellen Unterstützungsbedarf. Bei Schizophrenie können sowohl niedrige als auch hohe Pflegegrade (bis zu Pflegegrad 5) in Betracht kommen, abhängig von der Schwere der Beeinträchtigung.
  • Leistungen: Entsprechend des zuerkannten Pflegegrades können Betroffene Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Unterstützungen erhalten.

Beantragung und Einstufung in einen Pflegegrad

Der Prozess zur Einstufung in einen Pflegegrad umfasst mehrere Schritte:

  1. Antragstellung: Der erste Schritt besteht darin, einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Dies kann formlos erfolgen, beispielsweise telefonisch oder schriftlich.
  2. Begutachtung: Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), der eine Begutachtung durchführt. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, um den Grad der Selbstständigkeit zu beurteilen.
  3. Entscheidung: Basierend auf dem Gutachten entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad und informiert den Antragsteller schriftlich über das Ergebnis.
  4. Leistungsbezug: Nach der Einstufung können die entsprechenden Leistungen beantragt und in Anspruch genommen werden.

Unterstützung durch den Apollo Pflegedienst

Die Beantragung eines Pflegegrades und die damit verbundenen Formalitäten können komplex und zeitaufwendig sein. Hier steht Ihnen der Apollo Pflegedienst mit umfassender Pflegeberatung in Viersen zur Seite. Unsere erfahrenen Pflegeberater unterstützen Sie bei:

  • Antragstellung: Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der notwendigen Formulare und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.
  • Vorbereitung auf die Begutachtung: Unsere Experten bereiten Sie auf den Besuch des Gutachters vor und geben wertvolle Tipps, worauf zu achten ist.
  • Widerspruchsverfahren: Sollte der Antrag abgelehnt oder ein niedrigerer Pflegegrad als erwartet zuerkannt werden, unterstützen wir Sie beim Einlegen eines Widerspruchs.

Unsere individuelle und fachkundige Beratung zielt darauf ab

Die richtige Pflegegrad-Einstufung für bestmögliche Unterstützung

Die Pflegegrade sind ein essenzieller Bestandteil des deutschen Pflegesystems und sorgen dafür, dass Menschen mit Einschränkungen die notwendige Unterstützung erhalten. Die Einstufung erfolgt individuell anhand des tatsächlichen Hilfebedarfs und nicht allein aufgrund einer Diagnose. Ob Fibromyalgie, Schizophrenie oder Querschnittslähmung – jede Erkrankung kann zu einem unterschiedlichen Pflegegrad führen, je nachdem, wie stark die Selbstständigkeit der betroffenen Person beeinträchtigt ist.

Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, sollte sich gut vorbereiten, da die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst entscheidend ist. Falls ein Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt wird, kann ein Widerspruch sinnvoll sein.

Als Apollo Pflegedienst stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur professionellen Betreuung im Alltag. Unser Ziel ist es, dass Sie oder Ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten und selbstbestimmt leben können.

Haben Sie Fragen zur Pflegegrade-Einstufung oder benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!

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