Entlastungsbetrag abrechnen: Ein umfassender Ratgeber für Pflegebedürftige und Angehörige

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzlich geregelte Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5. Monatlich stehen ihnen 125 Euro zur Verfügung, um Unterstützungsangebote im Alltag zu finanzieren. Ziel ist es, Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige zu entlasten und die Lebensqualität im Alltag zu verbessern.

Wer kann den Entlastungsbetrag abrechnen?

Viele stellen sich die Frage: Wer kann den Entlastungsbetrag abrechnen? Die Abrechnung ist möglich für:

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zuhause gepflegt werden
  • Angehörige, die für pflegebedürftige Familienmitglieder Leistungen in Anspruch nehmen

Wichtig ist, dass die Leistungen über anerkannte Dienstleister erbracht werden, wie etwa durch unseren ambulanten Pflegedienst Apollo Pflegedienst. Selbst organisierte Hilfen können nur in Ausnahmefällen abgerechnet werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Welche Leistungen können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden?

Die Pflegeversicherung hat genaue Vorgaben, für welche Leistungen der Entlastungsbetrag genutzt werden darf. Dazu gehören:

  • Alltagsunterstützung: z. B. Haushaltshilfen, Einkäufe, Begleitungen bei Arztbesuchen
  • Betreuungsangebote: Gruppen- oder Einzelbetreuung bei Demenz
  • Hilfen im Haushalt: Reinigungsdienste, Wäscheservice, Gartenarbeiten
  • Unterstützung durch anerkannte Pflegedienste wie den Apollo Pflegedienst, etwa durch stundenweise Betreuung

Entscheidend ist, dass die Anbieter für die Leistungen durch die jeweilige Landesbehörde anerkannt sind.

Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?

Die Frage “Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?” beschäftigt viele Pflegebedürftige und Angehörige. Grundsätzlich gilt:

  1. Leistung in Anspruch nehmen: Zum Beispiel eine Haushaltshilfe über den Apollo Pflegedienst buchen
  2. Rechnung erhalten: Der Dienstleister stellt eine ordnungsgemäße Rechnung aus
  3. Rechnung bei der Pflegekasse einreichen: Zusammen mit einem formlosen Antrag
  4. Erstattung erhalten: Die Pflegekasse überweist den Betrag direkt oder erstattet anteilig

Alternativ bieten wir vom Apollo Pflegedienst auch eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse an. Dadurch entfallen für unsere Klienten mögliche finanzielle Vorleistungen.

Abrechnung Entlastungsleistungen: Welche Fristen gelten?

Die Abrechnung von Entlastungsleistungen unterliegt bestimmten Fristen. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt der Anspruch. Daher ist es wichtig, den Entlastungsbetrag rechtzeitig zu nutzen oder entsprechende Leistungen zu beantragen.

Ein Beispiel: Der Entlastungsbetrag von Januar 2024 kann noch bis zum 30. Juni 2025 abgerechnet werden.

Warum der Entlastungsbetrag oft nicht genutzt wird

Viele Betroffene wissen nicht, wer den Entlastungsbetrag abrechnen kann oder wie sie die Leistungen in Anspruch nehmen können. Weitere Gründe sind:

  • Unsicherheit bei der Auswahl der richtigen Dienstleister
  • Bürokratische Hürden
  • Unklare Kommunikation durch Pflegekassen

Hier hilft der Apollo Pflegedienst mit kompetenter Beratung und umfassender Unterstützung bei der Auswahl und Abrechnung von Entlastungsleistungen.

Welche Unterlagen werden für die Abrechnung benötigt?

Um den Entlastungsbetrag abzurechnen, benötigen Pflegebedürftige:

  • Eine Rechnung eines anerkannten Dienstleisters
  • Einen Antrag auf Kostenerstattung bei der Pflegekasse
  • Ggf. eine Bestätigung über die Anerkennung des Anbieters (liegt bei uns vor)

Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, übernehmen wir auf Wunsch die komplette Antragsstellung.

Entlastungsbetrag in den Bundesländern: Unterschiede beachten

Die Abrechnung von Entlastungsleistungen unterscheidet sich teils zwischen den Bundesländern. Jedes Bundesland legt fest, welche Anbieter als anerkannt gelten und welche Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden dürfen. In NRW sind anerkannte Pflegedienste wie der Apollo Pflegedienst autorisiert, Betreuungs- und Entlastungsleistungen direkt abzurechnen.

Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?

Ja, nicht genutzte Monatsbeträge können angespart und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden – bis zum genannten Stichtag (30.06. des Folgejahres). So lassen sich beispielsweise mehrere Stunden Haushaltshilfe oder eine intensive Betreuung bei Belastungsspitzen finanzieren.

Kombination mit anderen Pflegeleistungen

Die Abrechnung von Entlastungsleistungen kann parallel zu anderen Leistungen erfolgen:

  • Pflegesachleistungen
  • Pflegegeld
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege

Diese müssen jedoch separat beantragt und abgerechnet werden. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und darf nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen eingesetzt werden.

Unser Service: Entlastungsbetrag einfach abrechnen mit dem Apollo Pflegedienst

Wir unterstützen Sie bei der optimalen Nutzung Ihres Entlastungsbetrags. Unser Service umfasst:

  • Umfassende Beratung zu Ihren Möglichkeiten
  • Organisation anerkannter Alltagsunterstützung
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Erinnerungsservice bei offenen Beträgen
  • Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen

So wird die Abrechnung zum Kinderspiel und Sie erhalten genau die Entlastung, die Ihnen zusteht.

Entlastungsbetrag bei Demenz: Besonderheiten beachten

Bei Menschen mit Demenz ist die Nutzung des Entlastungsbetrags besonders sinnvoll. Betreuungsangebote durch unseren Pflegedienst können individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt werden. Die Kosten dafür lassen sich bequem über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Praxisbeispiel: So funktioniert die Abrechnung

Frau M. hat Pflegegrad 2 und lebt allein. Sie beauftragt unseren Pflegedienst mit wöchentlichen Unterstützungsleistungen im Haushalt. Wir erstellen eine monatliche Rechnung über 120 Euro und reichen diese direkt bei der Pflegekasse ein. Frau M. muss sich um nichts kümmern und erhält jeden Monat professionelle Hilfe ohne Mehrkosten.

Häufige Fragen zur Abrechnung des Entlastungsbetrags

Ja, sofern keine Direktabrechnung über uns erfolgt. Bei Eigenabrechnung ist es wichtig, alle Belege aufzubewahren.
Sie verfallen nach dem 30. Juni des Folgejahres. Daher empfehlen wir eine regelmäßige Nutzung.
Nur, wenn diese selbst Anspruch darauf haben. Jeder Pflegebedürftige erhält den Betrag individuell.

Jetzt Unterstützung sichern

Sie wissen jetzt, wer den Entlastungsbetrag abrechnen kann und wie der Entlastungsbetrag abgerechnet wird. Nutzen Sie Ihren Anspruch und lassen Sie sich vom Apollo Pflegedienst kompetent begleiten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie im Alltag die bestmögliche Unterstützung erhalten.
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