Verhinderungspflege aus Viersen
Die Verhinderungspflege aus Viersen dient zur Entlastung und ist eine Unterstützung für pflegende Verwandte und Angehörige.
Was genau ist die Verhinderungspflege?
Werden pflegebedürftige Personen von Angehörigen, Freunden oder Verwandten gepflegt, stellt es häufig eine hohe Belastung dar. Die eigenen Bedürfnisse werden vernachlässigt und für wichtige Termine oder einen Urlaub bleibt keine Zeit.
In diesem Fall kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Unser ambulanter Pflegedienst übernimmt für Sie die Pflege. Betrachten Sie die Verhinderungspflege als eine Art Unterstützung und Entlastung.
Rechtsgrundlage und Voraussetzung für die Verhinderungspflege
Geregelt wird die Verhinderungspflege im § 39 SGB XI. Ein bestimmter Grund muss nicht angegeben werden. Es gibt aber einige Voraussetzungen:
Dauer und Antragstellung
Die Pflegekasse übernimmt nachgewiesene Kosten der Verhinderungspflege (Ersatzpflege) für maximal 6 Wochen pro Jahr.
Vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege muss nicht zwingend ein Antrag gestellt werden. Da der Verhinderungsgrund kurzfristig auftreten kann, müssen Sie keine Genehmigung der Pflegekasse abwarten. In diesem Fall sammeln Sie alle Nachweise und Belege für die Aufwendungen und stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse rückwirkend. Den Antrag können die Versicherten oder die bevollmächtigten Personen schriftlich einreichen.
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Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag für Ihre Behandlung. Die Kosten der Behandlungspflege übernimmt Ihre Krankenkasse. Die Leistungen der Grundpflege und die hauswirtschaftlichen Leistungen übernimmt die Pflegekasse, sobald Sie in einen Pflegegrad eingestuft werden. Wir beraten Sie über die Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
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