Verhinderungspflege in Anspruch nehmen

Manchmal benötigen auch pflegende Angehörige eine Pause von der Pflege. Sei es für einige wenige Stunden aufgrund eines Behördentermins oder für mehrere Tage oder Wochen aufgrund von Krankheit oder Urlaub. In solchen Situationen kommt die sogenannte Verhinderungspflege zum Einsatz, die es den Hauptpflegepersonen ermöglicht, sich vertreten zu lassen.

Verhinderungspflege Viersen

 

Wir klären, unter welchen Umständen die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, wie hoch die Leistungen für die einzelnen Pflegegrade sind und welche Aspekte zu beachten sind, wenn Angehörige die Ersatzpflege übernehmen.

Wie funktioniert die Verhinderungspflege?

 

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, zeitweise von der Pflegeaufgabe entlastet zu werden. Folgende grundlegende Bereiche deckt die Verhinderungspflege ab:

  1. Anspruchsberechtigung: Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie die Pflege einer pflegebedürftigen Person übernehmen und mindestens eine Pflegestufe 2 vorherrschen. 
  2. Dauer der Verhinderung: Die Verhinderungspflege kann für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Bei einer Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege verringert sich der Anspruch auf Verhinderungspflege entsprechend.
  3. Ersatzpflegeperson: Während der Verhinderungspflege übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Pflegeaufgaben. Dies kann von einem ambulanten Pflegedienst verantwortungsbewusst übernommen werden. 
  4. Abrechnung der Kosten: Die Pflegekasse erstattet die Kosten für die Verhinderungspflege bis zu einem bestimmten Betrag pro Tag. Dieser Betrag richtet sich nach dem Pflegegrad und beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 derzeit bis zu maximal 1.612 Euro pro Jahr.
  5. Kombination mit anderen Leistungen: Die Verhinderungspflege kann mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden, zum Beispiel mit der Kurzzeitpflege oder dem Pflegegeld. Dies bietet eine flexible Gestaltung der Pflege je nach individuellem Bedarf.

Die Verhinderungspflege muss im Voraus bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Zudem sollten pflegende Angehörige frühzeitig klären, wer die Pflegevertretung übernimmt und wie die Pflege während ihrer Abwesenheit organisiert wird.

Wer kann die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

 

Die Verhinderungspflege kann von Personen in Anspruch genommen werden, die eine Pflegeperson für einen pflegebedürftigen Angehörigen stellen. Grundsätzlich können die folgenden Personen die Verhinderungspflege nutzen:

Pflegende Angehörige: Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, können einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen und die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Ehepartner, Kinder, Geschwister oder andere nahe Verwandte handelt.

Wichtig ist, dass die pflegende Person die Pflege für einen Zeitraum nicht durchführen kann, sei es aufgrund eigener Verhinderung, Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen. Die Verhinderungspflege soll es ermöglichen, dass die Pflege auch in solchen Situationen gewährleistet ist, indem eine Ersatzpflegeperson einspringt. So kann eine stundenweise Verhinderungspflege oder auch eine längere Dauer überbrückt werden.

Wenden Sie sich rechtzeitig an die Pflegekasse, um vorab die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege klären zu können und den Bedarf im Voraus zu planen. So stellen Sie eine eine reibungslose Organisation der Pflege während der Abwesenheit sicher

Welche Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege?

 

Die Ersatzpflegeperson übernimmt sämtliche Aufgaben, die dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person angemessen versorgt wird. Dies schließt sowohl Tätigkeiten der umfassenden Grundpflege ein, wie auch die Unterstützung bei der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme. Auch die Einkaufshilfe und die hauswirtschaftliche Versorgung können einen Bestandteil der Verhinderungspflege darstellen. Dazu gehören beispielsweise Einkäufe und die Zubereitung von Mahlzeiten, ebenso wie Aufräumarbeiten und Reinigungstätigkeiten.

Zusätzlich übernimmt die ersetzende Pflegeperson oft auch Betreuungsdienstleistungen, wie Spaziergänge, gemeinsame Aktivitäten oder einfach nur Gespräche. Nicht in den Leistungsumfang der Verhinderungspflege fallen jedoch medizinische Behandlungspflegeleistungen. Hierbei handelt es sich um Aufgaben wie Wundversorgung oder Blutdruckmessung, die vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet werden. Die Durchführung dieser Behandlungspflege muss von qualifiziertem Fachpersonal erfolgen.

Wie viel Geld gibt es für die Verhinderungspflege 2024?

 

Die Pflegekasse übernimmt jährlich bis zu 1.612 Euro für die Pflegekosten im Rahmen der Verhinderungspflege. Diese Regelung greift allerdings ausschließlich dann, wenn die Ersatzpflegeperson keine familiäre Verbindung zur pflegebedürftigen Person hat oder mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Das Entlastungsbudget stellt ein gemeinsames Jahresbudget für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege dar. Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen im Vergleich zur Verhinderungspflege, einschließlich des Wegfalls der Vorpflegezeit von sechs Monaten.

Gemäß dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) tritt das Entlastungsbudget im Juli 2025 in Kraft, während es für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit den Pflegegraden 4 und 5 bereits ab dem 01.01.2024 gilt. Bei nicht vollständiger Ausschöpfung des Budgets für die Kurzzeitpflege kann der Betrag für die Verhinderungspflege aufgestockt werden. Hierbei können bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflegebudget für die Verhinderungspflege genutzt werden.

Welche Nachweise sind für die Verhinderungspflege nötig?

 

Insbesondere bei Krankheit oder anderen kurzfristigen Veränderungen muss die Verhinderungspflege nicht im Voraus beantragt werden, sondern kann flexibel genutzt werden. Sie haben zudem die Möglichkeit, bereits angefallene Kosten aus vergangenen Jahren bis zu vier Jahre rückwirkend abzurechnen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der angefallenen Kosten bereits ein Anspruch auf Verhinderungspflege bestand und das Budget des jeweiligen Jahres noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Das bedeutet zugleich, dass Sie nicht verpflichtet sind, einen Antrag auf Verhinderungspflege im Voraus zu stellen.

Dennoch wird prinzipiell empfohlen, die Verhinderungspflege im Voraus zu beantragen, obwohl dies nicht zwingend erforderlich ist. Durch eine frühzeitige Beantragung erhalten Sie rechtzeitig Informationen über die Höhe der Leistungen und das spezifische Abrechnungsverfahren, das je nach Pflegekasse variieren kann. Die Antragstellung erfolgt schriftlich, wobei die meisten Pflegekassen das entsprechende Formular online zum Download bereitstellen. Es ist ratsam, dies rechtzeitig vor der geplanten Abwesenheit zu tun, idealerweise etwa 4 Wochen im Voraus. Obwohl dies kein absolutes Muss ist und Anträge auch kurzfristig in Notfällen möglich sind, empfehlen wir, den Antrag frühzeitig zu stellen, wenn dies planbar ist.

Verhinderungspflege – Ersatzpflege finden

 

Die Suche nach einer zuverlässigen Ersatzpflege kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein. Je nach bestehendem Pflegegrad der zu pflegenden Person macht die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes Sinn. Unser ambulanter Pflegedienst Apollo zeichnet sich durch seine langjährige Erfahrung und Fachkompetenz in der ambulanten Pflege aus. Wenn es um die Verhinderungspflege geht, bieten wir einen maßgeschneiderten Service, der auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen jedes Pflegebedürftigen abgestimmt ist.

Unsere qualifizierten und empathischen Pflegekräfte stehen bereit, um die Lücke während Ihrer Abwesenheit zu füllen. Wir sind hochprofessionell und verfügen über das notwendige Know-how, um eine qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten. Zudem bieten wir individuell angepasste Betreuungspläne. Egal, ob es um alltägliche Unterstützung, hauswirtschaftliche Hilfe oder einfach um soziale Interaktion geht, unser ambulanter Pflegedienst Apollo aus Viersen gestaltet die Ersatzpflege entsprechend den spezifischen Anforderungen.

Darüber hinaus überzeugen wir durch seine transparente Kommunikation und umfassende Beratung. Das erfahrene Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, Bedenken zu klären und Unterstützung in allen Belangen der Verhinderungspflege zu bieten. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wenn Sie auf der Suche nach einer professionellen Verhinderungspflege im Raum Viersen und Umgebung sind.

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Marina Boos
Marina Boos

Geschäftsführerin, Apollo Pflegedienst

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