Pflegeberatung Viersen

Pflegeberatung aus Viersen

Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um die Pflege in Viersen. Vereinbaren Sie einfach unverbindlich und kostenlos einen Beratungstermin.

Pflegeberatung nach §37 SGB X

Wenn Sie von Angehörigen gepflegt werden oder Ihre Angehörigen pflegen, ist eine Pflegeberatung, ein sogenanntes Beratungsgespräch nach §37 SGB XI Absatz 3 verpflichtend. Bei Pflegegrad eins, zwei und drei findet es alle sechs Monate statt, bei Pflegegrad vier und fünf alle 3 Monate.

Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt, ist das Beratungsgespräch nicht notwendig.

Die Pflegeberatung aus Viersen erfolgt durch einen zugelassenen, ambulanten Pflegedienst. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Beim Beratungsgespräch wird die aktuelle Pflegesituation beurteilt und Sie bekommen alle notwendigen Informationen zum Einsatz von Hilfsmitteln, Entlastungsoptionen und hilfreiche Tipps rund um die Pflege.

Die Pflegeberatung beinhaltet unter anderem:

  • Allgemeine Pflegeberatung
  • Wohnraumanpassung
  • Geeignete Hilfsmittel, (z.B. Pflegebetten)
  • Antragstellung auf Pflegegrad
  • Haushaltshilfen
  • Betreuungsmöglichkeiten
  • Entlastungsmöglichkeiten
  • Beratung und Begleitung bei MDK Gutachten
  • Andere relevante Themen

Wir freuen uns auf Sie!

Sie wünschen eine telefonische oder persönliche Beratung vor Ort?

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Leistungen

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag für Ihre Behandlung. Die Kosten der Behandlungspflege übernimmt Ihre Krankenkasse. Die Leistungen der Grundpflege und die hauswirtschaftlichen Leistungen übernimmt die Pflegekasse, sobald Sie in einen Pflegegrad eingestuft werden. Wir beraten Sie über die Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Mitglied im

Bundesverband privater
Anbieter sozialer Dienste e.V.
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